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Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden.
Auf den Gebieten der Wirtschaft bestellen die Industrie- und Handelskammern Sachverständige. Rechtsgrundlage hierfür ist § 36 der Gewerbeordnung.
Öffentlich bestellt und vereidigt werden kann dabei nur, wer zuvor auf dem betreffenden Gebiet seine besondere Sachkunde und seine persönliche Eignung nachgewiesen hat.
· Besondere Sachkunde
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss im offiziellen Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis
über seine „besondere” Sachkunde führen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und
Erfahrungen.
· Vertrauenswürdigkeit
Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung und Vereidigung überprüft.
· Objektivität
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen, sowie seine Gutachten
unparteiisch zu erstatten.
· Pflicht zur Gutachtenerstattung
Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen (z. B. Verwandtschaft mit einer der Parteien).
· Schweigepflicht
Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren.
· Überwachung
Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt und vereidigt hat, beaufsichtigt.
· An der Bezeichnung
Er darf die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der IHK...” führen.
· Am Stempel
Er führt einen Rundstempel. Aus diesem Stempel ist ersichtlich für welches Sachgebiet und von welcher öffentlich-rechtlichen
Institution er bestellt ist.
· Am Ausweis
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen und in dem
Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.
Den Antrag auf Verleihung des REV können Sachverständige stellen, die auf dem Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" öffentlich bestellt und vereidigt bzw. nach den Grundsätzen des § 36 GewO auf der Basis der Europanorm EN 17024 gleichwertig zertifiziert und darüber hinaus ordentliche Mitglieder in einem BVS-Mitgliedsverband sind.
Mit dem REV vergibt die TEGoVA den ersten europaweiten Titel für eine qualifizierte Immobilienbewertung verbunden mit hohen Ansprüchen an die ethischen Ansprüche an den Sachverständigen.